Gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Das neue EnWG regelt auch die „Ersatzversorgung mit Energie“ für Haushalts-, Gewerbe- und Landwirtschaftskunden. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Stromnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.
Solange Sie keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate in der Ersatzversorgung beliefert.
Die Ersatzversorgung wird vom jeweiligen Grundversorger durchgeführt.
Grund- und Ersatzversorger in Hameln
Als Grund- und Ersatzversorger Strom im Netzgebiet Hameln haben wir ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 das Unternehmen Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH festgestellt.
Der Grund- und Ersatzversorger ab dem 01.01.2025 wird zum 01.07.2024 ermittelt und zum 30.09.2024 an dieser Stelle veröffentlicht.
Grund- und Ersatzversorger in Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf und Salzhemmendorf
In den Netzgebieten Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf und Salzhemmendorf ist die E.ON Energie Deutschland GmbH der Grund- und Ersatzversorger ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2024.
Der Grund- und Ersatzversorger ab dem 01.01.2025 wird zum 01.07.2024 ermittelt und zum 30.09.2024 an dieser Stelle veröffentlicht.