Gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet versorgt.
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Das neue EnWG regelt auch die „Ersatzversorgung mit Energie“ für Haushalts-, Gewerbe- und Landwirtschaftskunden. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Stromnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.
Solange Sie keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate in der Ersatzversorgung beliefert.
Die Ersatzversorgung wird vom jeweiligen Grundversorger durchgeführt.
Grund- und Ersatzversorger in Hameln
Als Grund- und Ersatzversorger Strom im Netzgebiet Hameln haben wir bis zum 31.12.2018 das Unternehmen GWS Stadtwerke Hameln GmbH festgestellt.
Als Grund- und Ersatzversorger Strom im Netzgebiet Hameln haben wir ab dem 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 das Unternehmen GWS Stadtwerke Hameln GmbH festgestellt.
Der Grund- und Ersatzversorger ab dem 01.01.2022 wird zum 01.07.2021 ermittelt und zum 30.09.2021 an dieser Stelle veröffentlicht.
Grund- und Ersatzversorger in Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf und Salzhemmendorf
In den ab 01.01.2019 neuen Netzgebieten Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal, Hessisch Oldendorf und Salzhemmendorf ist die E.ON Energie Deutschland GmbH der Grund- und Ersatzversorger bis zum 31.12.2021.
Der Grund- und Ersatzversorger ab dem 01.01.2022 wird zum 01.07.2021 ermittelt und zum 30.09.2021 an dieser Stelle veröffentlicht.