Neuanschluss

Als Privatperson können Sie die Netzanschlüsse für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten selbst beantragen, sofern keine Sonderverbraucher wie z.B. Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge oder Durchlauferhitzer vorgesehen sind (Strom und Gas bis max. 30 kW, Wasser bis max. Qn 2,5).

Für größere Leistungsbedarfe sowie Gewerbe wenden Sie sich bitte an ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU).

Dieses wird mit Ihnen zusammen die benötige Leistung ermitteln und die Anschlüsse beantragen.

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Viele hilfreiche Online-Service-Angebote finden Sie auch hier auf unserer Seite.

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da.